Outsourcing

1. LAGERBESTAND: Buchen Sie den Schlussbestand / die unfertigen Arbeiten, wie oben beschrieben.

2. KOSTEN: Überprüfen Sie, ob alle Ausgaben gebucht wurden. Aufwendungen müssen vollständig und ausschließlich für den Zweck des Unternehmens absetzbar sein. Müssen Personalkosten gebucht werden? Stellen Sie sicher, dass Sie über eine Sicherungsdokumentation verfügen, um alle Ausgaben zu verbürgen.

3. GEHALT & LÖHNE Sind alle Lohn- und Gehaltszahlungen inklusive bezahlter Steuern verbucht? Jetzt ist es an der Zeit zu entscheiden, ob den Mitarbeitern steuerfreie Gutscheine ausgehändigt werden sollen. Bis zu 500 € in Form von Gutscheinen können an jedes Mitglied steuerfrei ausgegeben werden, dies ist auch ein zulässiger Abzug für Körperschaftsteuerzwecke.

4. ANLAGEVERMÖGEN Wurden im Laufe des Jahres Anlagevermögen gekauft oder verkauft und wenn ja, wie wurde es finanziert? Bewahren Sie Kopien aller zugehörigen Rechnungen, Registrierungspapiere, Mietverträge und Mietkaufverträge auf, da diese für die Buchhaltung benötigt werden.

4. Forderungen Drucken Sie am Jahresende eine Liste der Debitoren (Kunden) aus und stellen Sie sicher, dass Sie mit diesen Salden einverstanden sind. Eventuelle negative Salden sollten abgefragt werden, fehlten Rechnungen oder hat der Kunde zu viel bezahlt?

5. Drucken Sie am Jahresende eine Liste der Gläubiger (Lieferanten) aus und stimmen Sie diese mit den Abrechnungen der Lieferanten ab. Alle Unterschiede zwischen dem, was Ihre Systeme einem Lieferanten schulden, und dem, was seine Aussage sagt, sollten dokumentiert und uns mitgeteilt werden. Außerdem sollten alle negativen Salden abgefragt werden, um sicherzustellen, dass alle Rechnungen gebucht werden. Sie müssen am Jahresende Abrechnungen für alle Lieferantensalden erhalten