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Erbschaft - und Schenkungssteuer

Wie wir helfen können:

Wie wir helfen können: Der deutsche Erbschaftsteuersatz liegt zwischen 7 % und 50 %, abhängig von:

(1) dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser und

(2) der Höhe des Erbanteils.

Grundsätzlich ist der Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer komplex, bietet aber viel Spielraum für eine optimierte Gestaltung, insbesondere wenn die Planung zu Lebzeiten des Verstorbenen erfolgt. Das Finanzamt sollte so schnell wie möglich benachrichtigt werden, nachdem eine Erbschaft oder Schenkung von hohem Wert (Geld, Wohnung, Haus usw.) eingegangen ist.

Wer bekommt wie viel nach der deutschen Erbschaftsordnung?

1. Ehepaare mit Kind/Kindern: In der Regel geht in den meisten Fällen die Hälfte des Nachlasses des Verstorbenen an den überlebenden Ehegatten, die andere Hälfte an das Kind des Verstorbenen.

2. Ehepaar und keine Kinder: Hier erhält der überlebende Ehegatte in den meisten Fällen 3/4 des Nachlasses des Verstorbenen, der Rest geht an die Eltern oder (wenn diese vorverstorben sind) an die Geschwister

3. Nicht verheiratet: Alles geht an das Kind (oder die Kinder). Wenn es keine Kinder gibt, dann geht alles an die Eltern des Verstorbenen. Wenn sie bereits verstorben sind: die Geschwister des Verstorbenen.

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